Soforthilfe für Soloselbständige
Soforthilfe für Soloselbstständige, Unternehmen und Angehörige der Freien Berufe gestartet
Wirtschaftsministerium Baden-Württemberg, Industrie- und Handelskammern, Handwerkskammern und L-Bank sind die Akteure, die gemeinsam die Auszahlung der Gelder steuern, die aus dem Soforthilfe-Programm des Landes für Gewerbliche Unternehmen, Sozialunternehmen und Angehörige der Freien Berufe zur Verfügung stehen.
Hilfestellung bei der Feststellung der Antragsberechtigung sowie bei der Beantragung bietet die Online-Beratung der Kammern:
Die IHK Hochrhein-Bodensee, Telefon 07531 2860 333 und 07622 3907 333 sowie die Handwerkskammer Freiburg, Telefon 0761 21800 456
Alle von der Corona-Krise betroffenen Unternehmen können sich die Sozialversicherungsbeiträge für die Monate März und April 2020 stunden lassen.
Die Homepage www.bw-soforthilfe.de ist überlastet, daher werden Ihnen die Formulare auch hier zur Verfügung gestellt.