Bekanntmachung Offenlage Wasserschutzgebietsverordnung Wieden

Wieden, den 30.04.2021

Öffentliche Bekanntmachung der Offenlage der Wasserschutzgebiets-Verordnung

Die Gemeinde Wieden hat zum Schutz des Grundwassers im Einzugsgebiet der Quellfassun­gen der Gemeinde Wieden in den Gebieten Wiedener Eck/Oberwieden, Hauptort/Warbach/ Laitenbach/Niedermatt-Säge, Rütte/Hüttbach, Ungendwieden und Graben die Festsetzung von Wasserschutzgebieten beantragt.
Die geplante Festsetzung umfasst ganz oder teilweise Grundstücke auf Gemarkung Wieden der Gemeinde Wieden und Gemarkung Aitern der Gemeinde Aitern.

Die genauen Grenzen des Wasserschutzgebietes und der Schutzzonen ergeben sich aus den Schutzgebietskarten.
Der Verordnungsentwurf und die dazu gehörenden Karten liegen eine Woche nach Er­scheinen dieser Bekanntmachung für die Dauer eines Monats vom 1. bis 31. Mai 2021 (einschließlich) zur kostenlosen Einsicht bei folgenden Stellen nach vorheriger Terminvereinbarung
während der Sprechzeiten aus:
- Rathaus der Gemeinde Wieden, Sitzungszimmer, Kirchstraße 2, 79695 Wieden nach vorheriger Terminvereinbarung unter Telefon 0172 9539520
- Rathaus der Gemeinde Aitern, Sitzungszimmer, Schulweg 6, 79677 Aitern nach vorheriger Terminvereinbarung unter Telefon 0162 4947149
- Landratsamt Lörrach, Zimmer 2.04, Standort Im Entenbad 11 + 13, 79541 Lörrach nach vorheriger Terminvereinbarung unter Telefon 07621 410-2501
In den Gebäuden ist der gleichzeitige Aufenthalt von Personen, die Einsicht nehmen möchten, auf zwei Personen beschränkt. Besucher müssen einen Mund-Nasen-Schutz tragen. Bei Einsichtnahme ist die Corona-Verordnung des Landes in der jeweiligen Fassung einzuhalten. Ein Mindestabstand von möglichst 2 Metern, mindestens 1,5 Metern zwischen Personen ist einzuhalten. Bitte beachten Sie gegebenenfalls geänderte Öffnungszeiten durch Maßnahmen zur Eindämmung der Corona-Pandemie.
Der Verordnungsentwurf und die dazu gehörenden Karten können nachfolgend eingesehen und abgerufen werden.
Bedenken und Anregungen gegen die Rechtsverordnung sind bis zum Ende der Auslegungsfrist, das ist der 31. Mai 2021 (einschließlich) schriftlich oder zur Niederschrift beim Rathaus Wieden, Rathaus Aitern oder beim Landratsamt Lörrach zu erheben. Nicht fristgemäß erhobene Einwendungen bleiben unberücksichtigt.