Datenschutz

Informationen gemäß Art. 13 DS-GVO 1. Name und Kontaktdaten des Verantwortlichen Verantwortlicher im Sinne des Art. 13 Abs. 1 Buchstabe a DS-GVO ist Bemeinde Wieden Bürgermeister Michael Fischer Kirchstr. 2 79695 Wieden Telefon 07673 1365 2. Kontaktdaten des Datenschutzbeauftragten Unseren Datenschutzbeauftragten erreichen Sie unter folgender E-Mail-Adresse: 3. Zwecke und Rechtsgrundlage der Verarbeitung Wir verarbeiten Ihre Bewerbungsunterlagen, um beurteilen zu können, ob Sie die Eignung, Befähigung und fachliche Leistung für die Stelle, auf die Sie sich bewerben, besitzen. Für die Gemeinde Wieden ergeben sich die rechtlichen Vorgaben für das Auswahlverfahren insbesondere aus Art. 33 Abs. 2 Grundgesetz, dem Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetz und dem Haushaltsrecht. Rechtsgrundlage für die Verarbeitung im Rahmen des Auswahlverfahrens zur Begründung eines Beamten- /Beschäftigten-/Praktikantenverhältnisses ist § 36 LDSG i.V.m. §§ 83 bis 85 LBG. 4. Empfänger der personenbezogenen Daten Empfänger der in den Bewerbungsunterlagen enthaltenen personenbezogenen Daten sind die jeweils zuständigen Personalverantwortlichen sowie die Personalvertretungen. 5. Speicherdauer Ihre personenbezogenen Daten/Bewerbungsunterlagen werden sechs Monate nach dem Zugang der Ablehnung vernichtet, soweit eine längere Speicherung nicht zur Verteidigung von Rechtsansprüchen erforderlich ist. 6. Betroffenenrecht Ihnen steht ein Recht aus Auskunft (Art. 15 DS-GVO) sowie ein Recht auf Berichtigung (Art. 16 DS-GVO) oder Löschung (Art. 17 DS-GVO) oder auf Einschränkung der Verarbeitung (Art. 18 DS-GVO) oder ein Recht auf Widerspruch gegen die Verarbeitung (Art. 21 DS-GVO) sowie ein Recht auf Datenübertragbarkeit (Art. 20 DS-GVO) zu. Ferner steht Ihnen ein Beschwerderecht (Art. 77 DS-GVO) bei der Aufsichtsbehörde (Landratsamt Lörrach, Palmstraße 3, 79540 Lörrach) zu. 7. Pflicht zur Bereitstellung der Daten Die Bereitstellung der personenbezogenen Daten ist für die Rechtmäßigkeit des durchzuführenden Auswahlverfahrens erforderlich. Das Fehlen von relevanten personenbezogenen Daten in den Bewerbungsunterlagen kann die Nichtberücksichtigung bei der Vergabe des Dienstpostens/der Stelle zur Folge haben. Für die Gemeinde Wieden ergeben sich die rechtlichen Vorgaben für das Auswahlverfahren insbesondere aus Art. 33 Abs. 2 Grundgesetz, dem Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetz und dem Haushaltsrecht. Danach ist die Auswahlentscheidung nach Eignung, Befähigung und fachlicher Leistung zu treffen.