Herzlich Willkommen

2023-08-18-Stellenanzeige Werkhofmitarbeiter (1)

Gemeinde Wieden

 

     Zum 1. April 2024 stellen wir einen

 

    Gemeindearbeiter (m/w/d)

 

in Vollzeit für den Bauhof Wieden ein.

 

Wir erwarten von Ihnen:

  • eine abgeschlossene handwerkliche Berufsausbildung
  • Bereitschaft zur Übernahme von Winterdienst
  • Führerschein der Kl. BE und T
  • Führerschein der Kl. C/CE von Vorteil
  • eigenverantwortliches Arbeiten
  • Flexibilität und Belastbarkeit
  • Teamgeist

 

Wir bieten Ihnen:

  • ein anspruchsvolles und interessantes Aufgabengebiet
  • eine gesicherte Arbeitsstelle bei leistungsgerechter Bezahlung nach dem Tarifvertrag für den öffentlichen Dienst (TVöD).

 

Haben wir Ihr Interesse geweckt?

 

Ihre schriftliche Bewerbung mit den üblichen Unterlagen schicken Sie bitte bis spätestens 11. September 2023 an Gemeindeverwaltungsverband Schönau, Ute Hellmann, Talstraße 22, 79677 Schönau im Schwarzwald oder per Mail an

.

 

Die Informationen zur Erhebung von personenbezogenen Daten bei der betroffenen Person nach Artikel 13 DS-GVO können Sie unter www.gemeinde-wieden.de nachlesen.

 

 

 

 

Wiederholung Öffentliche Bekanntmachung

 

Erneuter Aufstellungsbeschluss und öffentliche Auslegung des Bebauungsplans und der örtlichen Bauvorschriften

„Ortsmitte“

im beschleunigten Verfahren nach § 13a BauGB

 

Aufgrund eines fehlerhaften Links wird die Bekanntmachung vom 21.07.2023 mit einer veränderten Auslegungsfrist wiederholt.

Der Gemeinderat der Gemeinde Wieden hat am 13.07.2020 in öffentlicher Sitzung aufgrund von § 2 Abs.1 BauGB beschlossen, den Bebauungsplan und die örtlichen Bauvorschriften „Ortsmitte“ im beschleunigten Verfahren nach § 13a BauGB aufzustellen. Die Bekanntmachung des Aufstellungsbeschlusses erfolgte am 24.07.2020 im Schönauer Anzeiger. Der Gemeinderat hat in der öffentlichen Sitzung am 10.07.2023 den Aufstellungsbeschluss nach § 2 Abs. 1 BauGB im beschleunigten Verfahren nach § 13a BauGB aufgrund des reduzierten Geltungsbereiches erneut gefasst.

In gleicher Sitzung am 10.07.2023 hat der Gemeinderat den Entwurf des Bebauungsplans „Ortsmitte“ und den Entwurf der zusammen mit ihm aufgestellten Örtlichen Bauvorschriften gebilligt und mehrheitlich beschlossen, diesen nach § 3 Abs. 2 BauGB öffentlich auszulegen.

Ziele und Zwecke der Planung

Das historische Gasthaus „Hirschen“ bildete bis heute mit dem Dorfgemeinschaftshaus den Ortsmittelpunkt von Wieden. Das Gasthaus mit Hotel und angegliedertem Gästehaus hat schon seit einigen Jahren den Betrieb eingestellt. Seither stehen die Gebäude leer. Insbesondere das Gasthaus befand sich in einem so schlechten baulichen Zustand, dass eine Sanierung nicht mehr möglich war und dieses inzwischen abgerissen wurde.

Die maßgebenden Grundstücke mit den bestehenden Gebäuden und zugehörigen Freiflächen wurde im Jahr 2017 von einem Investor erworben. In enger Abstimmung mit diesem beabsichtigt die Gemeinde unter den gegebenen Rahmenbedingungen nun, das Areal insgesamt städtebaulich neu zu ordnen.

Dieses lässt sich wie folgt in drei wesentliche Teilbereiche mit folgenden Zielsetzungen gliedern:

Teilbereich 1: An der Dorfstraße soll im Bereich des ehemaligen Gasthauses im Zusammenhang mit dem benachbarten Kindergarten/Schule und dem Dorfgemeinschaftshaus eine neue Dorfmitte mit einem Dorfplatz entstehen. Integriert in diesen Dorfplatz wird ein Gebäude mit einer gastronomischen Nutzung z.B. in Form eines Cafés. Das Gebäude wird so konzipiert, dass eine Erweiterung für einen Dorfladen möglich ist.

Teilbereich 2: Nördlich des Dorfplatzes sind zwei markante Gebäude im Geschosswohnungsbau geplant, welche den neuen Ortsmittelpunkt definieren. Daneben wird das ehemalige Gästehaus in das Gesamtkonzept integriert und zu Wohnzwecken umgebaut. Die notwendigen Stellplätze werden in einer gemeinsamen Tief- bzw. Sockelgarage mit direkter Zufahrt von der Ortsstraße (L 123) nachgewiesen.

Teilbereich 3: Der übrige Bereich mit den beiden bestehenden Wohngebäuden ist dem individuellen Wohnungsbau in Form Einzel- und Doppelhäusern vorbehalten. Hierbei wird die schon in Teilen ausgebaute Stichstraße für die Erschließung der einzelnen Grundstücke in ökonomischer Weise genutzt.

Da in der Gemeinde Wieden derzeit ein erhöhter Bedarf an Wohnraum besteht und potenzielle Wohnbaugrundstücke sowie Wohnungen im Geschossbau kaum bzw. nur sehr begrenzt zur Verfügung stehen, wird die Entwicklung auch im Sinne eines sparsamen Umgangs mit Grund und Boden sehr positiv gesehen. Daneben tragen der neue Dorfplatz und insbesondere die gastronomische Nutzung zu einer hohen Aufenthaltsqualität und damit zur Stärkung und Belebung der neuen Ortsmitte bei.

Mit der Aufstellung des Bebauungsplans „Ortsmitte“ werden zusammenfassend folgende Ziele und Zwecke verfolgt:

        • Schaffung von Wohnraum im Geschossbau sowie in Form von individuellen Einzel- und Doppelhäusern
        • Entwicklung eines Dorfplatzes mit gastronomischer Nutzung und ggf. einem Dorfladen als zentraler Treffpunkt mit hoher Aufenthaltsqualität
        • Sicherung einer geordneten städtebaulichen Entwicklung unter Berücksichtigung der baulichen Umgebung
        • Ökonomische Erschließung über die bestehenden Straßen „Ortsstraße“ (L123) und „Geldenweg“
        • Festsetzung von gestalterischen Leitlinien für eine ortsbildgerechte Neubebauung
        • Planungsrechtliche Festsetzungen zur Sicherung und Gestaltung von Grünbereichen insbesondere entlang des „Wiedenbachs“
        • Beachtung artenschutz-, immissionsschutz- und hochwasserschutzrechtlicher Belange

Lage des Plangebiets

Das Plangebiet liegt in zentraler Ortsmitte und umfasst die Grundstücke Flst. Nrn. 1006 (Teil), 1006/6 und 1006/8 bis 1006/13 auf Gemarkung Wieden.

Es wird wie folgt begrenzt:

        • Im Norden durch die Grundstücke Flst. Nrn. 1006 (Teil) und 1006/9
        • Im Osten durch die Straßen „Sonnhalde“ Flst. Nr. 1006/2 und die „Ortsstraße“ Flst. Nr. 1005/1 sowie die Grundstücke Flst. Nrn. 1006/3 und 1006/7
        • Im Süden durch den „Geldenweg“ Grundstück Flst. Nr. 1010/1
        • Im Westen durch das Wegegrundstück Flst. Nr. 1008/1

Der aktuelle Geltungsbereich ist im folgenden Kartenausschnitt dargestellt (ohne Maßstab):

 

Der BebauungsplanOrtsmittewird im beschleunigten Verfahren nach § 13a BauGB (Bebauungsplan der Innenentwicklung) ohne Durchführung einer Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 BauGB aufgestellt. Der Öffentlichkeit sowie den berührten Behörden und sonstigen Trägern öffentlicher Belange wird im Rahmen der Offenlage Gelegenheit zur Stellungnahme gegeben.

Es wird darauf hingewiesen, dass am 10.08.2023 um 19.00 Uhr im Rahmen der Offenlage zusätzlich eine Bürgerinformationsveranstaltung im Gemeindezentrum, Ortsstraße 5 der Gemeinde Wieden stattfindet.

Der Entwurf des Bebauungsplans sowie der örtlichen Bauvorschriften wird mit Begründung sowie Fachgutachten (artenschutzrechtliche Prüfung, Umweltbelange nach § 13a mit Anlagen 1 bis 3, geotechnischer Bericht, schalltechnische Untersuchung) vom

07.08.2023 bis einschließlich 08.09.2023 (Auslegungsfrist)

im Rathaus der Gemeinde Wieden, Kirchstraße 2, 79695 Wieden, sowie beim Gemeindeverwaltungsverband Schönau i. Schw., Bauamt, Gentnerstraße 1, 79677 Schönau i.Schw., während der üblichen Dienststunden öffentlich ausgelegt. Ergänzend können weitere Termine vereinbart werden. Es wird darauf hingewiesen, dass die DIN-Vorschriften, auf die in den textlichen Festsetzungen Bezug genommen wird, bei der Verwaltungsstelle, bei der auch der Bebauungsplan eingesehen werden kann, zur Einsicht bereitgehalten werden.

Alle Unterlagen können auch auf der Homepage des GVV Schönau im Schwarzwald www.gvvschoenau.de/ und der Gemeinde Wieden www.gemeinde-wieden.de/  eingesehen werden.

Während der Auslegungsfrist können Stellungnahmen bei der Gemeinde Wieden und beim Gemeindeverwaltungsverband Schönau i.Schw. abgegeben werden. Da das Ergebnis der Behandlung der Stellungnahmen mitgeteilt wird, ist die Angabe der Anschrift des Verfassers zweckmäßig.

Es wird darauf hingewiesen, dass nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen bei der Beschlussfassung über den Bauleitplan unberücksichtigt bleiben können.

 

Gemeinde Wieden

Die Bürgermeisterin

Annette Franz

 

1_23-07-10 Ortsmitte Cover + Satzungen Offenlage (23-07-13) (1)

2_23-07-10 Ortsmitte Planzeichnung Offenlage (23-07-13)

3_23-07-10 Ortsmitte Bebauungsvorschriften Offenlage (23-07-13)

4_23-07-10 Ortsmitte Begr_ndung Offenlage (23-07-13)

5_23-06-13 Ortsmitte Umweltbelange mit Anlagen

6_23-06-13 Ortsmitte Artenschutzrechtliche Pr_fung Endbericht

7_21-10 Ortsmitte Geotechnischer Bericht

8_23-07-10 Ortsmitte Schalltechnische Untersuchung