Aufstellung und Veröffentlichung des Vorentwurfs des Bebauungsplans und der zugehörigen örtlichen Bauvorschriften zur Frühzeitigen Beteiligung „Feuerwehr und Werkhof“
Ziele und Zwecke der Planung
Die örtliche Freiwillige Feuerwehr der Gemeinde Wieden besteht schon seit dem Jahr 1883 und zählt heute ca. 30 Mitglieder. Vor einigen Jahren hat sie sich dem Unterabschnitt Todtnau angeschlossen. Regelmäßig werden Übungen unter möglichst unterschiedlichen Bedingungen abgehalten, um im Notfall zielstrebig helfen zu können.
Das bestehende Feuerwehrgerätehaus südlich des Rathauses entspricht bei weitem nicht mehr den aktuellen Anforderungen bzw. Bestimmungen und Richtlinien, so dass die Leistungsfähigkeit nur noch begrenzt gegeben ist. Zudem besteht an diesem Standort aufgrund der räumlichen Enge keine Erweiterungsmöglichkeit, so dass dringender Handlungsbedarf besteht.
Die Gemeinde hat verschiedene Standorte geprüft und kommt zu dem Ergebnis, dass sich das gemeindeeigene Grundstück Flst. Nr. 1022 im Bereich der heute genutzten Parkplatzfläche südlich des heutigen Standortes in idealer Weise anbietet. Neben der Flächenverfügbarkeit sprechen insbesondere für diesen Standort die zentrale Lage, die Topografie (ebenes Gelände), die sehr gute verkehrliche Anbindung und damit die schnelle Erreichbarkeit für Einsatzkräfte.
Neben dem Feuerwehrgerätehaus sind dringend benötigte Räumlichkeiten für den Werkhof der Gemeinde in Form eines Lagers und Abstellmöglichkeiten für Fahrzeuge geplant. Insbesondere aus ökonomischen Gründen sollen diese beiden Nutzungen nun in einem Betriebsgebäude untergebracht werden.
Zur planungsrechtlichen Sicherung dieses Vorhabens wird es erforderlich, einen Bebauungsplan mit folgenden Zielen aufzustellen.
Zukünftige und nachhaltige Sicherung der Feuerwehr und des Werkhofes von Wieden
Ökonomische Erschließung über die bestehende Ortsstraße
Sicherung einer geordneten städtebaulichen Entwicklung unter Berücksichtigung der bestehenden Rahmenbedingungen
Sinnvolle Ausnutzung der vorhandenen Fläche im Sinne eines sparsamen Umgangs mit Grund und Boden
Berücksichtigung naturschutzrechtlicher, artenschutzrechtlicher, wasserrechtlicher und immissionsschutzrechtlicher Belange
Bild zur Meldung: Planungsgebiet



