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Grillverbot aufgrund akuter Brandgefahr

Wieden, den 29.​07.​2026

Die anhaltende Hitze und die seit Wochen ausbleibenden Niederschläge haben in unserer Region zu einer erheblichen Trockenheit geführt. Wälder, Wiesen und Grünflächen sind stark ausgedörrt – die Gefahr von Bränden ist derzeit besonders hoch.

Aus diesem Grund ist das Grillen, ab der Waldbrandstufe 4, bis auf Weiteres an allen dafür eingerichteten öffentlichen Grillplätzen mit festen Feuerstellen im Gemeindegebiet untersagt. Dies gilt ausdrücklich auch für das Grillen mit mitgebrachten Geräten wie Holzkohle- oder Gasgrills.

Wir bitten alle Bürgerinnen und Bürger um Verständnis für diese Maßnahme. Bereits ein kleiner Funke oder eine nicht vollständig erloschene Glut kann ausreichen, um einen Flächen- oder Waldbrand auszulösen – mit erheblichen Folgen für Mensch, Natur und Einsatzkräfte.

Bitte beachten Sie in diesem Zusammenhang auch, dass in Baden-Württemberg im Zeitraum vom 01. März bis 31. Oktober ein generelles Rauchverbot im Wald gilt. Das bedeutet, dass in Wäldern in dieser Zeit nicht geraucht werden darf.

Helfen Sie mit, unsere Natur zu schützen und Brände zu vermeiden. Vielen Dank für Ihre Unterstützung und Ihr verantwortungsbewusstes Verhalten.

 

Rauchen und offenes Feuer im Wald verboten 

Auch ohne spezielle Anordnungen gibt es grundsätzliche Verhaltensregeln in den Wäldern von Baden-Württemberg. So ist das Rauchen von Anfang März bis Ende Oktober generell verboten. Gegrillt werden darf nur an ausgewiesenen Grillstellen, nicht auf mitgebrachten Geräten. Offenes Feuer ist nicht erlaubt und muss auch außerhalb des Waldes mindestens 100 Meter vom Waldrand entfernt sein.

Ihr Ordnungsamt